Nach der Zulassungsprüfung

Wichtige Informationen zu den Ergebnissen der Zulassungsprüfungen:

Alle Bewerber*innen werden — sobald das Ergebnis vom Rektorat bestätigt wurde — per E-Mail über das Ergebnis der Zulassungsprüfung verständigt.

Eine bestandene Zulassungsprüfung bedeutet nicht, dass auch ein Studienplatz vergeben wird. Einen fixen Studienplatz erhält man, wenn auch eine Zuteilung zu einem*einer Lehrenden getroffen wurde.
 

Bewerber*innen, die eine offizielle Studienplatzzusage erhalten haben, müssen den zugeteilten Studienplatz binnen der dafür vorgegebenen Frist bestätigen, andernfalls erlischt die Studienplatzzusage.

 

Warteliste:

Warteliste bedeutet, dass man die Zulassungsprüfung bestanden hat, aber keinen Studienplatz erhält.

Sollte ein Studienplatz frei werden, werden die Kandidat*innen der Warteliste umgehend vom Studienreferat verständigt. Die Warteliste ist immer bis Ende der allgemeinen Zulassungsfrist des nachfolgenden Semesters gültig.

Alle aufgenommenen Bewerber*innen (fixer Studienplatz) erhalten eine ausführliche Info E-Mail bezüglich des Ablaufes der Zulassung.
 

Visum:

Wer ein Visum für sein Studium benötigt (Studierendenvisum), soll sich umgehend an das Studienreferat wenden. Dort erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage bei der Visa-Behörde.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und ein Visum benötigen, so müssen Sie das Visum sofort beantragen, da das Verfahren bis zu 6 Monate dauern kann!

Wichtige Infos für Ihr Visum finden Sie unter: Informationen für Visa
 

Fairness:

Wir ersuchen alle Bewerber*innen, die einen fixen Studienplatz erhalten haben, diesen aber nicht annehmen wollen, dies umgehend dem Studienreferat mitzuteilen. Nur so können Ihre Kolleg*innen auf der Warteliste rechtzeitig verständigt werden!