FAQs für Studierende

Wie erfolgt die erstmalige Zulassung an die Konservatorium Wien Privatuniversität (KONS)?

Wenn Sie nach bestandener Zulassungsprüfung einen Studienplatz zugeteilt bekommen haben, müssen Sie ihre Zulassung während der Zulassungsfrist persönlich im Studienreferat durchführen (Achtung: bei minderjährigen StudienplatzanwärterInnen der/die Erziehungsberechtigte).

Bei der Zulassung müssen Sie:

  • den Aufnahmevertrag der Konservatorium Wien Privatuniversität in zweifacher Ausfertigung unterschreiben
  • eine aktuelle Bestätigung der Meldung (= Meldezettel, erhältlich beim zuständigen magistratischen Bezirksamt) vorweisen (Infos dazu unter: help.gv.at) drei Euro für den Studierendenausweis mitnehmen
  • einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen
  • ein Passfoto mitnehmen
  • einen Deutschnachweis / Stufe 1 (für BA/MA Studierende mit nicht-deutscher Muttersprache) vorlegen
  • Ihre Sozialversicherungsnummer (falls Sie das am Bewerbungsantrag nicht angegeben haben) vorlegen
  • den Studienbeitrag direkt an der Kassa (bar, Bankomat oder Kreditkarte) einzahlen

Weiters werden Ihre am Bewerbungsantrag angegebenen Daten überprüft, der Ausweis für Studierende ausgestellt und Sie werden in die entsprechende Studienrichtung eingeschrieben.

Wie muss ich mich zu Lehrveranstaltungen (LV) anmelden?

Die Anmeldung zu Ihren LVs erfolgt über das System KONSonline (online.konswien.at), wo Sie sich direkt zu Ihren LVs (und auch zu den LV-Prüfungsterminen) anmelden können. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen über KONSonline ist unbedingte Voraussetzung um ein Zeugnis zu bekommen! Die Anmeldung zu Ihrem Zentralen künstlerischen Fach (ZkF) sowie im Bedarfsfall zur Pflicht-LV Klavier Ergänzungsfach erfolgt ausschließlich durch das Studienreferat.

Achtung: die Anmeldungen zu den LVs sind zeitlich befristet (Wintersemester: bis 31. Oktober, Sommersemester: bis 28. Februar)! Anmeldungen nach Ablauf der Frist sind ausnahmslos nicht mehr möglich. Fragen Sie Ihre LV-Leitung falls Probleme bei Ihrer Anmeldung auftreten sollten. Den PIN-Code für die Anmeldung im System KONSonline erhalten Sie bei der erstmaligen Inskription im Studienreferat.


Muss ich mich zu meinem ZkF und zum Pflichtfach Klavier selbst anmelden oder werde ich zugeteilt?

Die Anmeldung zu Ihrem ZkF sowie im Bedarfsfall zur Pflicht-LV Klavier Ergänzungsfach erfolgt durch das Studienreferat. Sollten Sie einen bestimmten Lehrerwunsch für die Pflicht-LV Klavier Ergänzungsfach haben, so teilen Sie dies bitte rechtzeitig dem Studienreferat mit.

Wieviele Semester bekomme ich Unterricht im ZkF und begleitenden LV?

Der ZkF-Unterricht ist ab dem Sommersemester 2012 auf die Regelstudienzeit begrenzt. Das heißt, Studierende im Bachelorstudium haben 8 Semester Anspruch auf Unterricht im ZkF (Ausnahme Komposition: 6 Semester) sowie die begleitenden LV (z. B. Solokorrepetition), Studierende im Masterstudium haben 4 Semester Anspruch auf Unterricht im ZkF sowie begleitenden LV.

Wann tagen die Studienkommissionen?

Die Studienkommissionen (StuKos) tagen mindestens zweimal pro Semester - üblicherweise jeweils zu Semesterbeginn! Ihre Anträge (z. B. Studienzeitverkürzungen, Beurlaubungen, Studienzeitverlängerung) können mit allen entsprechenden Beilagen (siehe unten), direkt vom StuKo-Vorsitz (= Abteilungsvorstand) genehmigt werden. Falls Sie mit der Entscheidung des StuKo-Vorsitzes nicht einverstanden sind, können Sie binnen 14 Tagen Ihren Einspruch bei der StuKo geltend machen.

Kann ich mir Zeugnisse von anderen Institutionen für mein Studium anrechnen lassen?

Ja, Sie können sich Lehrveranstaltungen von anderen postsekundären in- und ausländischen Bildungseinrichtungen für Ihr Studium am KONS anrechnen lassen.

Anrechnungen werden vom jeweiligen StuKo-Vorsitz der Abteilung vorgenommen. Anrechnungsformulare sind im Studienreferat, der Studieninfo (3. Stock) und auf der Website erhältlich, diesem sind Kopien Ihrer Zeugnisse und eventuell ein Beurteilungsschlüssel beizulegen. Bitte beachten Sie, dass Zeugnisse nur dann angerechnet werden können, wenn Beurteilung und Semesterwochenstunden eindeutig erkennbar sind. Bitte legen Sie auch unbedingt ein Institutsprofil bei, aus dem klar hervorgeht, dass es sich um eine universitäre (d.h. postsekundäre/tertiäre) Bildungseinrichtung handelt. Zeugnisse aus z. B. Mittelschulen (d.h. sekundäre Bildungseinrichtungen) werden nicht angerechnet. Fremdsprachige Zeugnisse müssen in einer deutschen oder englischen Übersetzung vorliegen. Mangelhaft ausgefüllte Formulare oder Anträge mit unvollständigen Beilagen können nicht behandelt werden. Zeugnisse aus nicht-europäischen Bildungsinstitutionen müssen beglaubigt werden (nähere Informationen dazu erhalten Sie im Studienreferat).

Ich habe Fragen zu den Einteilungen Orchester-, Chor- und Kammermusik-Projekten (Modulbereich Künstlerische Ensemblepraxis – KEP), an wen muss ich mich wenden?

Es gibt eine eigene Stelle für Ensemble-, Kammermusik-, Orchester- und Chorkoordination (Sekretariat Ensemblemanagement: Frau Magdalena Chamandy, m.chamandy(at)konswien.at). Die Handhabung der Einteilung zu den Orchester-, Chor- und Kammermusik-Projekten ist abteilungsspezifisch und es ist daher ratsam, sich persönlich über die jeweiligen Modalitäten zu informieren. Aktuelle Informationen wie z. B. die Kammermusikeinteilungen, die Einteilungen für Orchesterworkshops und Repertoireübungen finden Sie in KONSonline bzw. werden Sie bei kurzfristigen Änderungen per E-Mail verständigt!

Wer darf wann und wie lange am KONS üben?

Studierende der Konservatorium Wien Privatuniversität können gegen Vorlage ihres Studierendenausweises beim Portier je nach Verfügbarkeit von Räumen freie Unterrichtszimmer an den Standorten Johannesgasse 4a und Bräunerstraße 5, 1010 Wien zum Üben nutzen. Aufgrund der großen Nachfrage und des eingeschränkten Raumangebots kann die Zurverfügungstellung eines Probezimmers nicht garantiert werden. Lehrende und/oder Studierende, die für kommerzielle Projekte/Veranstaltungen (außerhalb der Lehre) Räume für Proben nutzen, unterliegen grundsätzlich den Richtlinien für externe Mieter.

Externe Mieter können Probezimmer nach Verfügbarkeit stundenweise anmieten. Probezimmer sind persönlich bei den Portieren anzumieten, die Miete ist an der Kassa im Vorhinein zu entrichten. 

Probezimmer werden zu folgenden Zeiten vergeben:
Studienjahr: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Samstag bis 17.30 Uhr
Ferien: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Samstag geschlossen

Bitte beachten Sie, dass bei großer Nachfrage die individuelle Übungszeit limitiert werden muss. Jeder Zimmerschlüssel ist sofort nach Verlassen des Zimmers und selbstverständlich bei Verlassen des Hauses in der Portierloge abzugeben. Zimmerschlüssel dürfen nicht an andere Studierende weitergegeben werden. Bitte bedenken Sie, dass Missbrauch des Zimmers oder des Schlüssels (z.B. das Zusperren des Zimmers von innen) den Ausschluss vom Studium nach sich ziehen kann!

Wie kann ich mir Instrumente bzw. Noten ausborgen?

Studierende und Lehrende haben die Möglichkeit, sich Noten, Zeitschriften und Medien (z. B. CD, LP, DVD) in der Bibliothek, Mediathek und Neue Medien auszuborgen.
Das umfassende Medienarchiv ist auch online unter webopac.kons.wien.at abrufbar. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten, Entlehnfristen- und gebühren finden Sie hier.

Instrumente sind über das Instrumentenarchiv auszuborgen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wie hoch ist der Studienbeitrag am KONS?

Studienbeiträge am KONS ab dem WS 2012/13
(pro Semester)

Ordentlich Studierende (BA/MA)

Ordentlich Studierende

 

EUR 300,-

Ordentlich Studierende aus nachstehenden Ländern:
Andorra, Australien, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, 
Russland, San Marino, Südafrika, Ukraine, Vatikan, USA 
sowie Staatenlose und Studierende mit ungeklärter Staatsbürgerschaft

EUR 1000,-

Außerordentlich Studierende


 

Akkreditierte Lehrgänge

EUR 1300,- 

In Einzelfächern

EUR 1300,-

Vorbereitungslehrgang

EUR 440,-

Zulassungsprüfung

EUR 50,


Studierende am KONS erhalten rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters einen Erlagschein für die Bezahlung des Studienbeitrages. Bitte kontaktieren Sie umgehend das Studienreferat und die Kassa, wenn der vorgeschriebene Betrag nicht Ihrem Studienstatus entspricht. Studierende die mehrere Studienrichtungen studieren, müssen nur einmal - den jeweils höheren Studienbeitrag - bezahlen.
Sollten Sie keinen Erlagschein erhalten haben, wenden Sie sich umgehend an die Kassa. Der Studienbeitrag kann immer auch direkt an der Kassa in der vorgesehenen Frist einbezahlt werden. Achtung: Wer seinen Studienbeitrag nicht in der vorgesehenen Frist bezahlt, kann sein Studium nicht fortsetzen.

Was muss ich tun, wenn sich meine persönlichen Daten (Postadresse, E-Mailadresse, Telefon- oder Mobiltelefonnummer ...) geändert haben?

Sie müssen Ihre persönlichen Daten im System KONSonline (Visitenkarte) selbst verwalten und immer auf dem aktuellsten Stand halten!!

Namensänderung sowie Ergänzung bzw. Änderung des akademischen Grades mit den jeweiligen Unterlagen bitte im Studienreferat bekannt geben.

Bitte bedenken Sie, dass Sie wichtige Mitteilungen gegebenenfalls nicht oder zu spät erhalten könnten, wenn Ihre Daten - insbesondere Ihre Wohnadresse und Telefonnummer - nicht auf aktuellem Stand sind.
Jeder Studierende bekommt ein persönliches E-Mail Postfach im System KONSonline bereitgestellt. Über dieses Postfach werden wichtige Studieninformationen versandt, lesen Sie daher Ihre E-Mails regelmäßig und sorgfältig, um keine Nachteile im Studienverlauf zu haben.

Was muss ich beim Fernbleiben vom Unterricht beachten?

Ein einmaliges Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich Ihrem Lehrenden zu melden. Diese Meldung muss rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail erfolgen und kann auch telefonisch über den Portier bekannt gegeben werden. Sollten Sie über ein gesamtes Semester verhindert sein, können Sie einen Antrag auf Beurlaubung (siehe unten) stellen.

Was passiert, wenn ich ohne Entschuldigung oder Beurlaubung vom Unterricht fernbleibe?

Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht erhalten Sie eine Mahnung, in der Sie aufgefordert werden, sich umgehend bei der entsprechenden Stelle (Lehrenden, Abteilungsvorstand, Ensemblemanagement, o.a.) zu melden. Sollten Sie dies nicht tun, wird Ihr Studium nach der 2. Mahnung beendet und Sie werden von der KWPU abgemeldet (siehe Satzung §11). Die Anwesenheitspflicht in den übrigen Lehrveranstaltungen ist unterschiedlich geregelt und bei dem/der jeweiligen Lehrenden zu erfragen.

Was muss ich tun, wenn ich mich beurlauben lassen möchte?

Sie müssen einen Antrag auf Beurlaubung in Ihrem Studiengang stellen, Formulare sind im Studienreferat, der Studieninfo (3. Stock) und auf der Website erhältlich. Beurlaubungsgründe sind in der Satzung geregelt (Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes, Schwangerschaft oder Betreuung eigener Kinder, lang andauernde Krankheit oder facheinschlägige außeruniversitäre Tätigkeit). Der Antrag muss von Ihnen, Ihrem/er Lehrenden im ZkF unterschrieben, vom Abteilungsvorstand bewilligt und im Studienreferat abgegeben werden. Beurlaubungsanträge können nur bis zum Ende der allgemeinen Zulassungsfrist eingereicht werden. Wenn Sie beurlaubt sind müssen Sie keine Studienbeiträge bezahlen und die beurlaubten Semester werden nicht in die Studienzeit eingerechnet.

Was muss ich tun, wenn ich einen Lehrendenwechsel/Klassenwechsel im ZkF anstrebe?

Sie müssen einen Antrag auf Klassenwechsel in Ihrem ZkF stellen. Formulare sind im Studienreferat, der Studieninfo (Johannesgasse, 3. Stock) und auf der Website erhältlich. Der Antrag muss von Ihnen, der bisherigen sowie der gewünschten Lehrkraft unterschrieben und vom zuständigen Abteilungsvorstand bewilligt werden. Die Anträge geben Sie bitte ausschließlich im Studienreferat ab.

An welchen Tagen gibt es keinen Unterricht?

Sämtliche LV-freie Tage entnehmen Sie bitte dem Aushang beim Studienreferat mit dem Titel „Einteilung des akademischen Jahres“. Die Einteilung des akademischen Jahres finden Sie auch hier.

Kann ich Lehrveranstaltungen des nächsten Studienabschnittes „vorziehen“?

Ja, ordentlich Studierende können Lehrveranstaltungen des nächsten Studienabschnittes vorziehen, wenn diese angeboten werden und Platz in den jeweiligen Lehrveranstaltungen vorhanden ist. Studierende, die eine LV zum Abschluss des Studienabschnittes benötigen, werden bei der Zuteilung der Plätze bevorzugt.

Muss ich mich auch zu Einzelprüfungen / Dispensprüfungen in den Lehrveranstaltungen anmelden?

Alle Prüfungstermine für Ihre Lehrveranstaltungen werden in KONSonline oder direkt von der LV-Leitung angekündigt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich direkt mit der entsprechenden LV-Leitung in Verbindung.

Wie kommen die Beurteilungen der Lehrveranstaltungen auf meinen Studienerfolg?

Ihre LV-Beurteilungen werden direkt von der LV-Leitung in KONSonline eingegeben. Falls eine absolvierte LV nicht auf ihrem Studienerfolg (Abschrift der Studiendaten) aufscheinen sollte, kontaktieren Sie umgehend Ihre LV-Leitung.

Bitte beachten Sie, dass es in jedem Fall in Ihrer Verantwortung liegt, Ihren lückenlosen Studienerfolg fristgerecht nachzuweisen, vor allem wenn Sie sich zu einer kommissionellen Prüfung anmelden müssen!

Wo finde ich die Zeugnisse für meine absolvierten LVs?

Am Studienerfolg („Transcript of Records“ = „Abschrift der Studiendaten“) sind alle Ihre absolvierten und von der LV-Leitung beurteilten LVs auffindbar. Dies ist ein Sammelzeugnis welches Sie selbstständig in KONSonline ausdrucken können.

Wie funktioniert mein Studienplan?

Sie finden alle aktuellen Studienpläne auf der Website bzw. in KONSonline. Alle Bachelorstudien sind modularisiert, ein Modul (z.B. Pflichtmodul Wissenschaft und Forschung) umfasst inhaltlich zusammengehörige LVs.

Es gibt verschiedende Modultypen:

  • Pflichtmodul: Absolvierung ist verpflichtend
  • Wahlpflichtmodul: Sie können aus verschiedenen Modulen wählen; der vorgesehene ECTS-Workload für diesen Wahlpflichtbereich muss jedoch erfüllt werden.
  • Gebundenes Modul (z.B. KEP = künstl. Ensemblepraxis): hier sind mehrere LVs an ein Modul gebunden, es müssen jedoch nicht alle absolviert werden, sondern lediglich der für dieses Modul vorgesehene ECTS-Workload
  • Nicht gebundenes Modul (z.B. ZkF): hier müssen alle zugeordneten LVs lt. Studienplan absolviert werden.

In jedem Bachelorstudium ist ein gewisser ECTS-Workload an Wahlpflichtfächern (bzw. Wahlmodulen vorgesehen der jedenfalls absolviert werden muss.

Für die Absolvierung des Wahlpflichtfachbereiches gibt es drei Möglichkeiten:

  1. freie Auswahl aus den vorgegebenen Wahlpflichtmodulen
  2. LVs freier Wahl (ohne Berücksichtung der Modulvorgaben)
  3. Individuelles Wahlpflichtmodul: Sie können selber ein Modul aus mehreren LVs kreieren (Bezeichnung und Inhalt ihres Moduls muss jedoch bei der StuKo vorab bewilligt werden)

Alle Masterstudien müssen wie im Studienplan angegeben absolviert werden. Bei weiteren Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Studienreferat.

Wie kann jedes Semester das Studium fortgesetzt werden, wenn sie bereits am Haus studieren?

Wenn Sie im nächsten Semester weiterstudieren wollen, müssen Sie den zugesandten Erlagschein fristgerecht (die Frist sehen Sie auf dem Erlagschein) einzahlen. Der Erlagschein wird Ihnen am Ende des laufenden Semesters für das kommende Semester an Ihre in KONSonline eingetragene Studienadresse zugesandt. Die Einzahlung per Erlagschein ist nur bis zur genannten Frist möglich, danach sind die Studienbeiträge (zuzüglich Mahnspesen) direkt an der Kassa (bar, Bankomat, Kreditkarte) innerhalb des Zahlungszieles einzuzahlen. Nach Einlangen Ihres Studienbeitrages wird Ihr Studium automatisch fortgesetzt und Sie können selbstständig Ihre Studienbestätigungen (Studienblatt und Studienbestätigung) in KONSonline ausdrucken.

Ihr Semesteretikett („Semesterpickerl“ – damit wird die Gültigkeit Ihres Studierendenausweises verlängert) erhalten Sie nach Einlangen des Studienbeitrages im Studienreferat oder in der Kassa.

Neu aufgenommene Studierende bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen den Studienbeitrag bei der Erstzulassung (Immatrikulation) direkt an der Kassa (bar, Bankomat oder Kreditkarte) einzahlen.

Bei Nichtbezahlung des Studienbeitrags innerhalb der Frist gehen wir davon aus, dass Sie nicht mehr weiterstudieren wollen. Sie haben dann kein Anrecht mehr den Unterricht zu besuchen und Sie werden in weiterer Folge vom KONS abgemeldet und Ihr Studienplatz wird sofort weitervergeben.
Falls Sie keinen Erlagschein erhalten wenden Sie sich umgehend an die Kassa (kassa(at)konswien.at)

Wann und wo erhalte ich die Verlängerung für meinen Studierendenausweis?

Studierende, die bereits einen Ausweis (rote ID-Card) besitzen, können diesen mit Beginn der Zulassungsfrist im Studienreferat bzw. in der Kassa verlängern lassen. Diese Verlängerung erfolgt durch ein neues „Semesteretikett“, dass Sie allerdings erst erhalten, wenn Sie den Studienbeitrag bezahlt haben.

Was muss ich tun, wenn ich meinen „Ausweis für Studierende“ verloren habe oder er mir gestohlen wurde?

Sie müssen beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt eine Verlustanzeige bzw. eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erstatten. Mit dieser Bestätigung erhalten Sie einen neuen Ausweis in der Kassa. Mitzubringen sind die Bestätigung, ein Passfoto und € 3,-.

Wo finde ich Informationen über die geltende Studien- und Prüfungsordnung?

Die gesamte in der Satzung verankerte Studien- und Prüfungsordnung ist auf unserer Website einsehbar. Weitere Infos dazu erhalten Sie im Studienreferat.

Was ist eine kommissionelle Prüfung?

Eine kommissionelle Prüfung ist eine laut Studienplan vorgeschriebene Prüfung die vor einer Kommission abgelegt werden muss. Kommissionelle Prüfungen finden vor Studienbeginn (Zulassungsprüfung) am Ende eines Studienabschnitts (Studienprüfung – im Regelfall nach vier Semestern) bzw. zu Studienabschluss (Bachelor- oder Masterprüfung) statt.

Achtung: Für alle kommissionellen Prüfungen (Ausnahme: Zulassungsprüfungen, kommissionelle Prüfungen im ZkF [sofern in Ihrem Studiengang vorgesehen] sowie Prüfungen gem. §15(4) Anh.1 Satzung und §21(4) Anh.1 Satzung) müssen sie sich in der Prüfungskoordination anmelden oder ggf. eine bewilligte Studienzeitverlängerung vorlegen (Deadline: Ende des dem Prüfungssemesters vorangehenden Semesters, ohne Berücksichtigung der vorlesungsfreien Zeiten. Konkret: letzter Tag vor Beginn der Semesterferien bzw. letzter Tag vor Beginn der Sommerferien).

Welche kommissionellen Prüfungen muss ich wann absolvieren?

Aus Ihrem Studienplan geht hervor, in welchem Semester welche kommissionelle Prüfung Ihres Studiums vorgesehen ist. Diese Prüfungen sind verpflichtend und müssen im vorgeschriebenen Semester absolviert werden. Im Regelfall müssen Sie die Studienprüfung nach vier Semestern und die Bachelor- bzw. Masterprüfung am Ende der Regelstudienzeit absolvieren. Je nach Studienrichtung können aber auch kommissionelle Prüfungen im ZkF vorgesehen sein.
Zwingend erforderlich ist auch eine Anmeldung zur Prüfung mit dem dafür vorgesehenen Formular („Anmeldung zur kommissionellen Prüfung“) bis Ende des dem Prüfungssemester vorangehenden Semesters. Ansonsten ist kein Prüfungsantritt möglich, und es wird ein negativer Antritt auf die Gesamtanzahl der Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet (insgesamt besteht nur eine Wiederholungsmöglichkeit).

Ausnahme: Bei fristgerecht vorgelegtem, bewilligter Studienzeitverlängerung (siehe unten) erfolgt keine Anrechnung auf die Gesamtanzahl der Wiederholungsmöglichkeiten.

Was ist eine Studienprüfung aus dem Vorbereitungslehrgang?

Diese betrifft Studierende im Vorbereitungslehrgang und muss alle zwei Jahre absolviert werden. Diese Prüfung entscheidet über den Weiterverbleib im Vorbereitungslehrgang und kann einmal wiederholt werden.

Welche Prüfungsteile der künstlerischen Bachelor- bzw. Masterprüfung sowie der Abschlussprüfung eines Universitätslehrgangs sind vorgesehen?

An allen Bachelor-Studiengängen wird eine einteilige künstlerische Bachelorprüfung abgehalten. In manchen Studiengängen ist zusätzlich eine kommissionelle Prüfung im ZkF vorgesehen, welche der Bachelorprüfung zeitlich vorgelagert ist.

An allen Master-Studiengängen wird eine mehrteilige künstlerische Masterprüfung abgehalten, bestehend aus interner und öffentlicher Masterprüfung. (Anm.: Im Master-Studiengang Oper besteht die öffentliche Masterprüfung ebenfalls aus zwei Teilen, dem Fragmenteabend und der Opernproduktion mit Orchester.)

An allen Universitätslehrgängen wird eine einteilige Abschlussprüfung abgehalten.

Bachelor- bzw. Masterarbeit: Schriftliche Arbeit oder künstlerische Präsentation?

Die Bachelor- bzw. Masterarbeit ist eine fachwissenschaftliche Erschließung zu einem Thema, welche eine kritische Reflexion auf Basis der erworbenen theoretischen Kenntnisse klar hervortreten lässt.
'
Die Dokumentation der Arbeit kann entweder:

  • in einer mindestens 15-minütigen künstlerischen Präsentation erfolgen, für die vorab ein mindestens zehnseitiges Erläuterungsschreiben zu verfassen und spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Präsentation bei dem/der Prüfungsvorsitzenden und der Prüfungskoordination abzugeben ist. Die künstlerische Präsentation wird von mindestens zwei Lehrenden beurteilt. Die organisatorische Abwicklung der künstlerischen Präsentation erfolgt über den dafür vorgesehenen Laufzettel. Zur Themengenehmigung der künstlerischen Präsentation ist dem Laufzettel ein aussagekräftiges Erläuterungsschreiben beizulegen.
    Hinweis: Im Falle einer künstlerischen Präsentation klären Sie bitte unbedingt bereits nach Themenbewilligung mit der Bibliothek ab, in welcher Form Sie dieses Werk später in den Bibliotheksbestand übergeben, da dies je nach Art der künstlerischen Präsentation unterschiedlich sein kann (z.B. CD, DVD,..)

    ODER
  • in der Form einer schriftlichen Bachelor- bzw. Masterarbeit laut der vom Senat beschlossenen Richtlinien verfasst werden (siehe Anhang zum Laufzettel).

Beachten Sie, dass die Variante der künstlerischen Präsentation lediglich in den Bachelorstudien dezidiert vorgesehen ist. In den Masterstudien hingegen muss die Bewilligung durch den/die Vorsitzende/n der zuständigen Studienkommission explizit eingeholt werden.

Lehrgangsarbeit an Universitätslehrgängen

Studierende aller Universitätslehrgänge müssen eine schriftliche Lehrgangsarbeit verfassen. Im Gegensatz zu Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt die Abwicklung bei den Universitätslehrgängen jedoch nicht über den Laufzettel, sondern die schriftliche Lehrgangsarbeit wird von den Studierenden direkt in Rücksprache mit der jeweiligen Lehrgangsleitung absolviert.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zu einer Prüfung zugelassen zu werden?

Studierende müssen sich in der Prüfungskoordination fristgerecht zu Ihrer kommissionelle Prüfung (Studienprüfung aus dem Vorbereitungslehrgang, Studienprüfung, Bachelorprüfung, Masterprüfung; ggf. unter genauer Angabe der jeweiligen Prüfungsteile) mit dem Formular „Anmeldung zur kommissionellen Prüfung“ anmelden. Dazu müssen als verpflichtende Beilagen auch ein „Transcript of Records“ (also eine Abschrift der Studiendaten, die Sie in KONSonline selbstständig ausdrucken können) sowie das Prüfungs- bzw. Vortragsprogramm abgegeben werden. Bei studienabschließenden Prüfungen (Bachelor- oder Masterprüfung) muss ausserdem eine Kopie der vollständigen Seite 1 des Laufzettels ebenfalls der Prüfungsanmeldung beigefügt werden.
Achtung: An manchen Abteilungen wurden explizite Formulare hinsichtlich des Prüfungs- bzw. Vortragsprogramms entwickelt, die ggf. zu verwenden sind und in der Prüfungskoordination sowie in KONsonline erhältlich sind (in KONSonline zu finden unter: online.konswien.at ? jeweilige Abteilung ? Studieninformationen).

Ihre Anmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung alle laut Studienplan vorgeschriebenen ECTS-Punkte absolviert haben (für die Studienprüfung sowie für die Masterprüfung mindestens 60 ECTS-Punkte; für die Bachelorprüfung mindestens 180 ECTS-Punkte; Ausnahme: Für die Bachelorprüfung Komposition sind zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 120 ECTS-Punkte erforderlich; für die Studienprüfung aus dem Vorbereitungslehrgang müssen keine ECTS-Punkte nachgewiesen werden, ein „Transcript of Records“ ist jedoch dennoch beizubringen).

Hinweis: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung nicht alle ECTS-Punkte laut obiger Aufstellung nachweisen können, gilt Ihre etwaige Anmeldung zur kommissionellen Prüfung als gegenstandslos, Sie können dann folglich nicht zu dieser kommissionellen Prüfung antreten. In solchen Fällen können Sie eine zu begründende Studienzeitverlängerung beantragen. Unterbleibt auch diese, wird ein negativer Antritt auf die Gesamtzahl der Wiederholungsmöglichkeiten angerechnet (insgesamt besteht nur eine Wiederholungsmöglichkeit).

Muss ich alle Lehrveranstaltungen laut Studienplan erfüllt haben, um zur kommissionellen Prüfung antreten zu können?

Nein. Wichtig ist vielmehr, dass Sie den erforderlichen Studienerfolg zum Zeitpunkt der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung nachweisen können (vgl. ECTS-Punkte laut obiger Aufstellung).
Alle noch nicht absolvierten LV laut Studienplan sowie die Abschlussarbeiten können Sie auch nach Ihrer kommissionellen Prüfung erbringen. Beachten Sie aber, dass laut Satzung jede Abweichung von der Regelstudienzeit bewilligungspflichtig ist (Antrag auf Studienzeitverlängerung). Nach Absolvierung Ihrer künstlerischen Bachelor- bzw. Masterprüfung haben Sie keinen weiteren Anspruch auf ZkF-Unterricht mehr.

Wie und wann kann ich überprüfen, welche LV laut Studienplan noch zu absolvieren sind?

Die vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtfächer können Sie Ihrem Studienplan entnehmen (dieser ist in KONSonline bzw. auf der Website einsehbar). In KONSonline können Sie sich selbstständig Ihren Studienerfolg („Transcript of Records“ = "Abschrift der Studiendaten") ausdrucken und diesen mit Ihrem Studienplan vergleichen, sodass Sie immer den aktuellen Stand Ihrer absolvierten bzw. ausständigen Lehrveranstaltungen laut Studienplan ermitteln können.

Zu welcher Prüfung muss ich mich anmelden?

Grundsätzlich müssen Sie sich zu jeder kommissionellen Prüfung (Studienprüfung aus dem Vorbereitungslehrgang, Studienprüfung, Bachelorprüfung, Masterprüfung sowie Abschlussprüfung eines Universitätslehrgangs) anmelden. Ihre Anmeldung samt Beilagen muss bis spätestens Ende des dem Prüfungssemester vorangehenden Semesters ohne Berücksichtigung der vorlesungsfreien Zeiten, konkret also bis zum letzten Tag vor Beginn der Semesterferien bzw. bis zum letzten Tag vor Beginn der Sommerferien in der Prüfungskoordination vorliegen, ansonsten wird ihnen ein negativer Prüfungsantritt eingerechnet.

Für Information und persönliche Beratung hinsichtlich Ihrer kommissionellen Prüfung steht Ihnen die Prüfungskoordination während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wie komme ich zu einem offiziellen Abendprogrammheft bzw. zur Ankündigung meiner öffentlichen Prüfung im Schaufenster des KONS?

Zwecks Ankündigung im Schaufenster der Konservatorium Wien Privatuniversität und für die Erstellung eines Abendprogrammheftes zu Ihrer öffentlichen Prüfung setzen Sie sich bitte spätestens 10 Tage vor dem öffentlichen Prüfungstermin mit dem Veranstaltungsmanagement (Zi. 3.06, Tel: 512 77 47-89341) in Verbindung.

In welchen Zeiträumen finden Prüfungen statt?

Studienprüfungen aus Vorbereitungslehrgängen, Studienprüfungen, Bachelorprüfungen und Masterprüfungen sowie Abschlussprüfungen von Universitätslehrgängen finden insbesondere gegen Semesterende statt. Prüfungen zu Semesterbeginn werden nur bei besonders berücksichtungswürdigen Gründen organisiert.

Wie erfahre ich meine genauen Prüfungsdaten (Datum, Zeit, Ort)?

Ihre genauen Prüfungsdaten erhalten Sie per E-Mail an die konswien.ac.at Email-Adresse. Sollten Sie Ihren Namen widererwarten nicht in der Aussendung vorfinden, kontaktieren Sie bitte umgehend die Prüfungskoordination. Aus organisatorischen Gründen kann es kurzfristig zu Änderungen von Zeit und Ort ihrer Prüfung kommen.

Was muss ich tun, wenn ich die vorgesehene Dauer eines Studienabschnittes verkürzen möchte?

Studienzeitverkürzungen müssen beantragt werden. Die entsprechenden Formulare sind im Studienreferat, der Studieninfo (Selbstentahmebox im 3. Stock) und auf der Website erhältlich. Dem Antrag ist eine Übersicht Ihrer bereits absolvierten und ggf. der noch offenen Pflichtfächer beizulegen. Studienzeitverkürzungen werden vom Vorsitz der jeweiligen Studienkommission behandelt.

Was muss ich tun, wenn ich meine kommissionelle Prüfung nicht in der Regelstudienzeit absolvieren kann?

Wer eine kommissionelle Prüfung nicht in der Regelstudienzeit absolvieren kann, muss einen bewilligten (und begründeten) Antrag auf Studienzeitverlängerung in der Prüfungskoordination beibringen. Die entsprechenden Formulare sind im Studienreferat, der Studieninfo (Selbstentnahmebox im 3. Stock) und auf der Website erhältlich.

Wie erfahre ich das Resultat einer kommissionellen Prüfung?

Die Prüfungsergebnisse von Zulassungsprüfungen werden auf der Pinnwand vor dem Studienreferat bzw. auf der Website veröffentlicht.
Die Ergebnisse aller anderen Arten von kommissionellen Prüfungen erfahren Sie im Regelfall im Anschluss an Ihre Prüfung durch den Vorsitz Ihrer Prüfungskommission oder auf Nachfrage in der Prüfungskoordination.

Wann erhalte ich mein Bachelor- oder Masterzeugnis bzw. mein Lehrgangszeugnis?

AbsolventInnen eines ordentlichen Studiums am KONS (Bachelor- oder Masterstudien) erhalten das Bachelor- bzw. Masterzeugnis, die Verleihungsurkunde des akademischen Grades sowie das Diploma Supplement, AbsolventInnen eines Universitätslehrgangs erhalten das Lehrgangszeugnis. Die Anfertigung bzw. Ausgabe dieser Dokumente vonseiten der Prüfungskoordination erfolgt nicht sofort nach der kommissionellen Prüfung, sondern erst nach der nachweislichen Absolvierung des gesamten Curriculums.

Das KONS veranstaltet einmal jährlich eine Akademische Feier, wo den AbsolventInnen von ordentlichen Studien (Bachelor- oder Masterstudien) diese Dokumente in feierlichem Rahmen überreicht werden. Die AbsolventInnen erhalten dazu eine persönliche Einladung, die Teilnahme an Akademischen Feiern ist freiwillig.

Sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit Ihrem Studienabschluss können auch in der Prüfungskoordination abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Versand per Post nicht automatisch vorgesehen ist, sondern individuell mit der Prüfungskoordination abgeklärt werden müsste.

Ich möchte mich von meinem Studium abmelden. Was muss ich tun?

Sie müssen sich unbedingt im Studienreferat abmelden! Nur die Lehrenden zu informieren ist keine offizielle Abmeldung! Entweder Sie kommen persönlich ins Studienreferat oder Sie schicken uns einen Brief oder ein Fax. Telefonische Abmeldungen oder Abmeldungen per E-Mail sind nicht gültig und werden als gegenstandslos betrachtet. Bitte nehmen Sie zur Abmeldung auch Ihren Studierendenausweis mit. Minderjährige Studierende können nur durch Ihre/n Erziehungsberechtigte/n abgemeldet werden.

Wie kann ich ein Auslandssemester als Erasmus-Studierende/r machen?

Das Erasmusprogramm bietet Studierenden aus dem Hochschulbereich die Möglichkeit einen Teil ihres Studiums im europäischen Ausland zu absolvieren. Es können sich alle ordentlichen Studierenden (Bachelor- und Masterstudierende), die bereits ein Studienjahr am KONS erfolgreich absolviert haben, bewerben. Die Bewerbung muss bis spätestens 15. Februar für das gesamte kommende Studienjahr bei Herrn Mag. Peter Königseder (p.koenigseder(at)konswien.at) abgegeben werden. Je früher Sie die Bewerbung abgeben, umso höher die Chance für einen Erasmus-Studienplatz. Ein Erasmus Austauschstudium dauert mindestens 3 volle Monate (Trimester) bzw. maximal 12 Monate.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen vorzubereiten:
Motivationsschreiben; Erasmus-Bewerbungsformular; Learning Agreement; Transcript of Records; Tonträger bzw. DVD; Lebenslauf; Empfehlungsschreiben Ihrer ZkF-Lehrkraft (optional).

Ansprechperson:
Mag. Peter Königseder (Zimmer 3.19; (+43) 01 512 77 47-89264; p.koenigseder(at)konswien.at)

Weitere Informationen sowie eine Auflistung aller Partneruniversitäten finden sie hier.

Ich möchte Lehrveranstaltungen an der Universität für angewandte Kunst (Angewandte) absolvieren. Was muss ich tun?

Infos dazu erhalten Sie direkt im Studienreferat der Universität für angewandte Kunst. Beachten Sie dazu auch die weiteren Aussendungen an Ihre Email-Adresse.

Info

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen an der Pinnwand des Studienreferats. Bei Fragen helfen Ihnen die MitarbeiterInnen des Studienreferats gerne weiter.

Eine Information des Studienreferats für Studierende (Stand: Dezember 2011 — Änderungen vorbehalten).