Studienservice
Bibliothek
Lehrende
Abt. 1 - Musikleitung und
             Komposition
Abt. 2 - Tasteninstrumente
Abt. 3 - Saiteninstrumente
Abt. 4 - Blasinstrumente und
             Schlagwerk
Abt. 5 - Elementare
             Musikpädagogik
Abt. 6 - Jazz
Abt. 7 - Alte Musik
Abt. 8 - Gesang und Oper
Abt. 9 - Musikalisches
             Unterhaltungstheater
Zielsetzung / Aufbau
Zulassung / Aufnahmebedingungen
Berufsfelder / Qualifikationen
Studienpläne
Zulassungsprüfungen
Lehrende Abt. 9
Abt. 10 - Schauspiel
Abt. 11 - Tanz
Zulassung / Aufnahmebedingungen

Bachelorstudium Musikalisches Unterhaltungstheater
Außerordentliches Studium Musikalisches Unterhaltungstheater in Einzelfächern

Bachelorstudium Musikalisches Unterhaltungstheater

Altersgrenzen

Dauer: 8 Semester
Abschluss: Bachelor of Arts
Mindestalter: 16 Jahre
Höchstalter: 25 Jahre

Zulassungsprüfung

Tipps und wichtige Informationen finden Sie unter www.konsical.at

Die Zulassungsprüfung dauert mehrere Tage und erfolgt in drei Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnittes zur Teilnahme am nächsten Abschnitt berechtigt. Vorzubereiten sind drei Lieder, davon eines Up-Tempo, eine Ballade und mindestens eines der drei Lieder auf Deutsch und zwei unterschiedliche Monologe. Voraussetzung ist zudem Bewegungstalent und per Attest (siehe nachfolgende Seite) nachgewiesene körperliche Fitness.
Notenmaterial und Trainingskleidung muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen.

Bei der Zulassungsprüfung für Musikalisches Unterhaltungstheater ist der Prüfungskommission das Attest eines HNO-Arztes und das eines praktischen Arztes oder eines Sportarztes über den körperlichen Zustand sowie die körperliche Belastbarkeit des Studienanwärters/der Studienanwärterin vorzulegen. Das Attest darf frühestens einen Monat vor der Zulassungsprüfung ausgestellt worden sein.

Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung und Aufnahme in ein Studium ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im „Infoblatt Deutschkenntnisse“.


Außerordentliches Studium Musikalisches Unterhaltungstheater in Einzelfächern

Altersgrenzen

Dauer: 2 Semester
Alter: keine Altersbegrenzung

Zulassungsvoraussetzungen

• Erfolgreiche Absolvierung der Zulassungsprüfung im Zentralen künstlerischen Fach
• Überprüfung der Deutschkenntnisse für BewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache

Links
Termine Zulassungsprüfungen
Suche | Sitemap | Impressum | Konservatorium Wien GmbH, Johannesgasse 4a, A-1010 Wien, Tel.: (+43 1) 512 77 47
Ein Unternehmen der